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Unser  Leitbild

Inklusion ist ein Menschenrecht,

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festgeschrieben in der UN-Konvention von 2008 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Verabschiedet vom deutschen Bundestag, den Länderregierungen und vielen Kommunen.

 

Die gesellschaftliche Aufgabe besteht darin:

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  • die Vielfalt aller Menschen, mit und ohne Beeinträchtigungen, zu akzeptieren,

  • allen Menschen ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen,

  • individuelle Unterstützung anzubieten, um für alle Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.

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(Aktion Mensch 2018)

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